Rundflug

EASA sagt ja zu flight-sharing

Nach Monaten des Arbeitens und Wartens sind wir glücklich, bekanntgeben zu dürfen, dass wir ein Schreiben von der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) erhalten haben. Dieser bestätigt nun offiziell, dass Flight-Sharing in ÜBEREINSTIMMUNG mit den europäischen Regulierungen ist.

Dieser Brief dient als Antwort zu unserer Frage, ob unsere Plattform Coavmi mit der europäischen Regulierung No. 965/2012 die Kostenteilung zwischen privaten Piloten und Passagieren erlaubt.

                                       

 

EASA weist daraufhin, dass die Regulierung AIR OPS Nr. 965/2012 6.4a eigentlich nicht für Webseiten (wie Coavmi) vorgesehen war, aber die Regulierung auf Flüge, die auf Flight-Sharing Plattformen beworben werden, angewandt werden kann. Somit müssen Piloten, die Flüge auf Coavmi anbieten, mit der Regulierung AIR OPS Nr. 965/2012 einwilligen.

Weiterhin wird auf die Bedingungen der AIR OPS Regulierung Nr. 965/2012 6.4a hingewiesen und erklärt, dass Privat-Piloten ihre Kosten teilen können, unter der Bedingung, dass die tatsächlichen Kosten zwischen allen Insassen des Flugzeugs, inklusive dem Piloten, geteilt werden. Außerdem ist die Anzahl an Personen, welche die Kosten teilen dürfen, auf sechs begrenzt.                             

                            

                                       

 

EASA fügte hinzu, dass die AIRCREW Regulierung Nr. 1178/2011 den Privat-Piloten, der Flight-Sharing unter der Regulierung N ° 965/2012 6.4a (oberhalb) durchführen möchte, dazu autorisiert, ohne die Beschränkungen, die für den öffentlichen Transport und kommerzielle Flüge zulässig sind, zu erfüllen. Somit hat der Privat-Pilot das Recht, einen Flight-Sharing Beitrag zu schreiben und veröffentlichen, wie wir es auf unserer Plattform vorschlagen. Außerdem müssen Flight-Sharing Plattformen wie Coavmi keinen AOC oder ähnliches besitzen, da dies nur für Airlines gilt.

                                       

 

Letztlich bittet EASA die Passagiere, sich im Klaren darüber zu sein, dass Flüge, die über die Coavmi Plattform stattfinden, keine kommerziellen Flüge sind und durch Kostenteilung zustande kommen. Die Coavmi Plattform weist Passagiere bereits darauf hin.                      

                                       

Abschließend lässt sich sagen, dass die Flight-Sharing Plattform Coavmi im Einklang mit der europäischen Regulierung laut EASA ist. Und wir danken der EASA, dass sie dieses Anliegen klargestellt haben.

Coavmi Team

 

Stichworte:

Teilen :


Bemerkungen

Teilen Sie einen Kommentar oder eine Frage

Bitte respektieren Sie die Regeln beim senden Ihrer Nachrichten. (Es dürfen leider keine Emails, Telefonnummern oder Namen verwendet werden). Die Kontaktdaten werden Ihnen nach der Buchung eines Fluges mitgeteilt.